Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LeadGenies Vertriebslösungen GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der B2B-Neukundengewinnung (Kaltakquise), Leadgenerierung und Terminvereinbarung. Der Anbieter wird im Namen und Auftrag des Auftraggebers tätig, um potenzielle Interessenten (Leads) gemäß der abgestimmten Zielgruppe zu kontaktieren und Termine für den Auftraggeber zu vereinbaren.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Vorkasse
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt für alle Leistungen des Anbieters Vorkasse. Die Vergütung ist vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums bzw. vor Beginn der Kampagne fällig. Der Anbieter ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.
3.2 Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Ausführung der vereinbarten Leistungen sofort einzustellen (Zurückbehaltungsrecht), bis die fällige Zahlung vollständig geleistet wurde. Durch eine solche leistungsbedingte Pause entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
3.3 Onboarding-Pauschale
Für die initiale Einrichtung der Kampagne, die Durchführung des ICP-Workshops und die Einarbeitung in die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers wird eine einmalige Onboarding-Pauschale gemäß dem individuellen Angebot fällig. Diese Pauschale deckt den initialen Aufwand des Anbieters und ist mit Vertragsschluss verdient und fällig. Sie ist im Falle einer Kündigung – gleich aus welchem Grund – nicht erstattungsfähig, da die Leistung der Einrichtung zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig erbracht wurde.
4. 0-Termin-Garantie (Geld-zurück-Garantie)
Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber für den ersten Vertragsmonat eine Geld-zurück-Garantie unter den folgenden Bedingungen:
Sollte es dem Anbieter im ersten Monat der Zusammenarbeit nicht gelingen, mindestens einen (1) Termin zu vereinbaren, erhält der Auftraggeber die für diesen Monat gezahlte Vergütung zurückerstattet.
Als vereinbarter Termin im Sinne dieser Garantie gilt jeder Termin, der mit einem Ansprechpartner aus der vom Auftraggeber definierten oder gemeinsam erarbeiteten Zielgruppe fest vereinbart wurde (Datum und Uhrzeit).
Wichtig: Für die Erfüllung der Garantie ist ausschließlich die Terminvereinbarung maßgeblich. Ob der Termin seitens des Interessenten oder des Auftraggebers tatsächlich wahrgenommen wird (z.B. bei Nichterscheinen/No-Show des Interessenten oder Absage nach Vereinbarung), ist für die Definition als "vereinbarter Termin" unerheblich. Die Leistung des Anbieters gilt mit der Fixierung des Termins als erbracht.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Durchführung der Kampagne notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z. B. Zielgruppendefinition, Value Proposition, Ansprechpartner, Kalenderfreigaben) rechtzeitig und in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Dauer der Zusammenarbeit.
5.2
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verzögert nach, gehen daraus resultierende Leistungsverzögerungen oder Mehraufwände vollumfänglich zu seinen Lasten. Der vereinbarte Leistungszeitraum verlängert sich dadurch nicht. Der Vergütungsanspruch des Anbieters für den vereinbarten Zeitraum bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn die vereinbarten Leistungen aufgrund der fehlenden Mitwirkung nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden können. Der Anbieter wird den Auftraggeber auf die fehlende Mitwirkung und die daraus resultierenden Konsequenzen hinweisen.
6. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Laufzeit, Kündigung und Vertragsverlängerung
7.1
Die anfängliche Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sie beginnt mit dem im Angebot festgelegten Startdatum.
7.2
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
7.3
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit.
Beispiel: Bei einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten verlängert sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung um jeweils weitere 3 Monate.
7.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
8.2
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Auftraggebers im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern für die Leistungserbringung erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyber-Angriffe), befreien die betroffene Partei für die Dauer ihres Andauerns von ihren Leistungspflichten. Die Parteien werden sich unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.
10.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (Salvatorische Klausel)