Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LeadGenies Vertriebslösungen GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der B2B-Neukundengewinnung (Kaltakquise), Leadgenerierung und Terminvereinbarung. Der Anbieter wird im Namen und Auftrag des Auftraggebers tätig, um potenzielle Interessenten (Leads) gemäß der abgestimmten Zielgruppe zu kontaktieren und Termine für den Auftraggeber zu vereinbaren.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Vorkasse
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt für alle Leistungen des Anbieters Vorkasse. Die Vergütung ist vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums bzw. vor Beginn der Kampagne fällig. Der Anbieter ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.
3.2 Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Ausführung der vereinbarten Leistungen sofort einzustellen (Zurückbehaltungsrecht), bis die fällige Zahlung vollständig geleistet wurde. Durch eine solche leistungsbedingte Pause entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
4. 0-Termin-Garantie (Geld-zurück-Garantie)
Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber für den ersten Vertragsmonat eine Geld-zurück-Garantie unter den folgenden Bedingungen:
- Sollte es dem Anbieter im ersten Monat der Zusammenarbeit nicht gelingen, mindestens einen (1) Termin zu vereinbaren, erhält der Auftraggeber die für diesen Monat gezahlte Vergütung zurückerstattet.
- Als vereinbarter Termin im Sinne dieser Garantie gilt jeder Termin, der mit einem Ansprechpartner aus der vom Auftraggeber definierten oder gemeinsam erarbeiteten Zielgruppe fest vereinbart wurde (Datum und Uhrzeit).
- Wichtig: Für die Erfüllung der Garantie ist ausschließlich die Terminvereinbarung maßgeblich. Ob der Termin seitens des Interessenten oder des Auftraggebers tatsächlich wahrgenommen wird (z.B. bei Nichterscheinen/No-Show des Interessenten oder Absage nach Vereinbarung), ist für die Definition als "vereinbarter Termin" unerheblich. Die Leistung des Anbieters gilt mit der Fixierung des Termins als erbracht.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Durchführung der Kampagne notwendigen Informationen (Zielgruppendefinition, Value Proposition, Ausschlusskriterien etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
6. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (Seevetal/Lüneburg).